Mitgliedsbeiträge

 

Die Ortsgruppe erhebt den Beitrag

Die Ortsgruppen erheben von ihren Mitgliedern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag . Die Höhe legt die Mitgliederversammlung vor Ort fest. Dabei gilt: Wenn die Mitgliedschaft direkt bei der Ortsgruppe besteht, erhebt auch die Ortsgruppe den Beitrag. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss ebenfalls dort erfolgen – nicht auf Diözesanebene.

Was die Ortsgruppe an den KjG Diözesanverband abführt

Die KjG Ortsgruppe führt pro Mitglied einen festgelegten Anteil an den KjG Diözesanverband (DV) ab. Die konkrete Höhe wird von der Diözesankonferenz bestimmt. Die letzte Beitragserhöhung wurde hier im Herbst 2010 beschlossen. 
 
Dieser Beitrag berechnet sich aktuell anhand der Mitglieder der Ortsgruppe wie folgt:
 
💰 Beitrag an den DV Freiburg
25 € pro Person und Jahr
45 € pro Familie und Jahr
 
Ab Vollendung des 27. Lebensjahres ist grundsätzlich der Normalbeitrag zu bezahlen. Kinder unter 8 Jahren sind beitragsfrei. 
 
Den Ortsgruppen steht es frei, einen höheren (oder niedrigeren) Beitrag von ihren Mitgliedern zu erheben, um die eigene Arbeit vor Ort zu finanzieren. Der abzuführende Beitrag an den Diözesanverband bleibt jedoch in allen Fällen gleich.
 
Wie der Diözesanverband diese Mittel im Detail verwendet, erfährst du jährlich auf der Diözesankonferenz. Hierzu ist jedes Mitglied eingeladen.
Was deine Ortsgruppe mit dem Mitgliedsbeitrag macht, kannst du auf eurer jährlichen Mitgliederversammlung erfahren.

Der Solifonds

Ein Teil der Mitgliedsbeiträge fließt in den Solidaritätsfonds (Solifonds) des DV. Dieser hilft KjG-Ortsgruppen, die in finanzielle Notlagen geraten, unbürokratisch aus. Wenn ihr also mal Unterstützung braucht: Die KjG ist auch dann für euch da.
 

So profitiert deine Ortsgruppe: 

Als Ortsgruppe profitierst du auch oftmals direkt von einer Mitgliedschaft in der KjG:
 
 
Nicht direkt durch den Mitgliedsbeitrag finanziert, aber eine weitere Möglichkeit von der KjG Mitgliedschaft zu profitieren: 
KjG Referent*innen vor Ort: Für alle Ortsgruppen gibt es außerdem Ansprechpersonen, die speziell für KjG Anliegen da sind.