Mitgliedsbeiträge
Die Ortsgruppe erhebt den Beitrag
Die Ortsgruppen erheben von ihren Mitgliedern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag . Die Höhe legt die Mitgliederversammlung vor Ort fest. Dabei gilt: Wenn die Mitgliedschaft direkt bei der Ortsgruppe besteht, erhebt auch die Ortsgruppe den Beitrag. Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss ebenfalls dort erfolgen – nicht auf Diözesanebene.
Was die Ortsgruppe an den KjG Diözesanverband abführt
Die KjG Ortsgruppe führt pro Mitglied einen festgelegten Anteil an den KjG Diözesanverband (DV) ab. Die konkrete Höhe wird von der Diözesankonferenz bestimmt. Die letzte Beitragserhöhung wurde hier im Herbst 2010 beschlossen.
Dieser Beitrag berechnet sich aktuell anhand der Mitglieder der Ortsgruppe wie folgt:
💰 Beitrag an den DV Freiburg
25 € pro Person und Jahr
45 € pro Familie und Jahr
Ab Vollendung des 27. Lebensjahres ist grundsätzlich der Normalbeitrag zu bezahlen. Kinder unter 8 Jahren sind beitragsfrei.
Den Ortsgruppen steht es frei, einen höheren (oder niedrigeren) Beitrag von ihren Mitgliedern zu erheben, um die eigene Arbeit vor Ort zu finanzieren. Der abzuführende Beitrag an den Diözesanverband bleibt jedoch in allen Fällen gleich.
Wie der Diözesanverband diese Mittel im Detail verwendet, erfährst du jährlich auf der Diözesankonferenz. Hierzu ist jedes Mitglied eingeladen.
Was deine Ortsgruppe mit dem Mitgliedsbeitrag macht, kannst du auf eurer jährlichen Mitgliederversammlung erfahren.
Der Solifonds
Ein Teil der Mitgliedsbeiträge fließt in den Solidaritätsfonds (Solifonds) des DV. Dieser hilft KjG-Ortsgruppen, die in finanzielle Notlagen geraten, unbürokratisch aus. Wenn ihr also mal Unterstützung braucht: Die KjG ist auch dann für euch da.
🔗 Mehr zum Solifonds: https://www.kjg-freiburg.de/kjg-vor-ort/finanzen/solifonds/
So profitiert deine Ortsgruppe:
Als Ortsgruppe profitierst du auch oftmals direkt von einer Mitgliedschaft in der KjG:
- Versicherung: Nur wer als Mitglied eingetragen ist, ist über die Sammelversicherungen der Erzdiözese Freiburg abgesichert (Haftpflicht-, Unfall-, Dienstreise- und Elektronikversicherung) und über die kirchliche Berufsgenossenschaft bei Arbeits- und Wegeunfällen im Ehrenamt geschützt.
- Kostenlose Bildungsangebote zu KjG spezifischen Themen (KjGebildet, Stammtisch zum Paragraphen-Dschungel, Fachtag etc.)
- Veranstaltungen, die der Diözesanverband ausrichtet (Stammtische, Großveranstaltungen, Spaßtage, etc.)
- Kostenlose Menstruationsprodukte für euer Lager
- Kostenlose Cloud-Lösung über nextcloud
- Finanzieller Zuschuss für gemeinsame Aktionen mit anderen KjGs
- KjG Merch: Wir stellen immer wieder neuen KjG Merch in den Shop, den ihr günstig erwerben könnt.
- Förderverein: Der KjG Diözesanverband hat einen Förderverein, bei dem auch ihr Anträge stellen könnt.
- BDKJ Freiburg: Über die Mitgliedschaft im BDKJ seit ihr auch im Landesjugendplan zuschussberechtigt.
Nicht direkt durch den Mitgliedsbeitrag finanziert, aber eine weitere Möglichkeit von der KjG Mitgliedschaft zu profitieren:
KjG Referent*innen vor Ort: Für alle Ortsgruppen gibt es außerdem Ansprechpersonen, die speziell für KjG Anliegen da sind.







